Berufsrechtliche Bestimmungen
Notare unterliegen den berufsrechtlichen Bestimmungen der Bundesnotarordnung,
des Beurkundungsgesetzes, der Kostenordnung, der Dienstordnung für Notare und
der Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder
der Saarländischen Notarkammer. Diese Bestimmungen können auf der Homepage der Saarländischen
Notarkammer unter www.notare-saarland.de bzw. auf der Homepage der
Bundesnotarkammer unter www.bnotk.de abgerufen werden. Zuständige
Aufsichtsbehörde für die Notare im Saarland ist der Präsident des Landgerichts
Saarbrücken.
Als Notar ist Dr. Lindemeier Mitglied der Saarländischen Notarkammer, Rondell
3, 66424 Homburg, Tel: 06841/93120, Bundesrepublik Deutschland. |
www.notare-saarland.de
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